Voller Diskriminierungsschutz


Koalition hat sich auf ADG geeinigt

Nach mehrmonatigem Tauziehen hat die große Koalition endlich das Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht und am 1. Mai im Koalitionsausschuß das „Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" verabredet. „Die Vernunft hat gesiegt", begrüße die Schwusos-Bundesvorsitzende Kirstin Fussan die Einigung. „Endlich haben sich die Koalitionsparteien auf ein Antidiskriminierungsgesetz geeinigt, das der gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt und für einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung auch wegen der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung bietet", sagte die frühere Berliner SPD-Abgeordnete, seit März Landesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD Berlin und seit dem 29. April Bundesvorsitzende des Arbeitskreises in einer Doppelspitze. Fussan: „Die SPD hat es versprochen, die SPD hat es gehalten. Dem Gesetzesvorhaben unter Rot-grün hat die Union noch eine klare Absage erteilt. Der Hartnäckigkeit der SPD ist es zu verdanken, daß die CDU/CSU jetzt die gegenüber den Vorgaben der EU weitergehenden Regelungen mitträgt." Stets hatten die Schwusos auch im zivilrechtlichen Teil des Gesetzesvorhabens das Einbeziehen von Homosexuellen, Senioren und Menschen mit Behinderung eingefordert. Die EU verlangt lediglich den Schutz vor Diskriminierung wegen der Rasse, des Geschlechts und der ethnischen Herkunft. Die Union hatte den umfassenden Diskriminierungsschutz stets abgelehnt und auf einer Umsetzung der EU-Vorgaben „eins zu eins" bestanden. Im Koalitionsvertrag war das Thema ausgeklammert worden.


Wichtig für tolerantes Deutschland


Das neue Gesetz sei „weitgehend der rot-grüne Entwurf aus der letzten Legislaturperiode", machte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klar. Es enthalte auch eine Regelung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, die gewährleisten soll, daß sie keine andersgläubigen Mitarbeiter einstellen müssen, erläuterte die SPD-Ministerin. Sie hatte in den vergangenen Monaten engagiert für die weitere Fassung votiert. Der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil betonte, in der Koalition gebe es eine Verständigung, „daß die Merkmale, für die dieses Gesetz gilt, sehr breit angelegt sind". Dies sei „wichtig für ein modernes, für ein tolerantes Deutschland". Kirstin Fussan: „Wir sind besonders froh darüber, daß das Gesetz nun zügig umgesetzt werden soll. Das ist auch bitter nötig, da die EU eine Umsetzung bereits mehrfach angemahnt hat." Dies war zuletzt im April geschehen, bei weiterer Nichtumsetzung hätte die Bundesrepublik Strafzahlungen an die EU riskiert. Die im Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle soll im Familienministerium angesiedelt werden. „Bei der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle müssen die Betroffenenverbände gleichberechtigt eingebunden werden", fordert Kirstin Fussan.



SCHWUSO-BUNDESKONFERNZ 2006

Die Bundeskonferenz der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) hat am Wochenende die frühere Berliner Abgeordnete Kirstin Fußan (44) zur Bundesvorsitzenden in einer Doppelspitze gewählt. Zusammen mit Sven Gudewitz (Hamburg) wird sie in den kommenden zwei Jahren den bundesweiten Arbeitskreis führen. Kirstin Fussan ist seit März bereits Landesvorsitzende der Berliner Schwusos. Durch eine mehrheitlich beschloßene Satzungsänderung hatten die Delegierten erstmals die Möglichkeit, eine Doppelspitze für den Bundesvorsitz und bis zu elf stellvertretende Bundesvorsitzende zu wählen. Als Koordinator für die Schwusos in Ostdeutschland (außer Mecklenburg-Vorpommern) wurde Ronald Lässig (Leipzig) ebenfalls zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Im Bund haben die Lesben und Schwulen in der SPD den Status eines Arbeitskreises, in Berlin, Hamburg und Bremen den einer Arbeitsgemeinschaft mit Sitz und Stimme in den jeweiligen Vorständen der Parteigliederungen.